Zu unseren Mandanten gehören Städte- und Gemeinden ebenso wie Unternehmen, Private, Bürgerinitiativen und Verbände. Nur wer verschiedene Perspektiven kennt, kann strategisch qualifiziert beraten.
Kommunen beraten und vertreten wir in allen Rechtsgebieten. Traditionell begleiten wir komplexe Bauprojekte und die (interkommunale) Baulandentwicklung. Zunehmende Bedeutung gewinnt das kommunale Wirtschaftsrecht: Gründung von Stadtwerken, Neustrukturierung der Wasserversorgung, Optimierung städtischer Beteiligungen. Neue Herausforderungen wie die Lärmaktions- und Luftreinhalteplanung gehen wir dynamisch an.
Unternehmen und Private unterstützen wir bei Planungs-, Genehmigungs- und Konzessionsverfahren sowie bei umwelt- und abgabenrechtlichen Fragestellungen. Zu unseren zivilrechtlichen Kompetenzfeldern zählen das private Bau- und Immobilienrecht einschließlich des Vergaberechts, das Handels- und Gesellschaftsrecht, das Arbeits- und Mietrecht sowie das WEG-Recht.
Bürgerinitiativen und Verbände vertreten wir vor allem in Planfeststellungsverfahren (Straße, Schiene, Flughäfen etc.).
