Kreativität. W2K
Der Schwerpunkt unserer zivilrechtlichen Beratung liegt in den Bereichen, die für das Infrastrukturrecht von besonderer Bedeutung sind. Dazu zählen vor allem das Handels- und Gesellschaftsrecht sowie das private Baurecht. Wir haben Erfahrung bei der Gründung, Restrukturierung und strategischen Neuausrichtung von Stadt- und Regionalwerken sowie gemischt-wirtschaftlichen Energieversorgungsunternehmen. Wir beraten Kommunen und Investoren laufend in Fragen des privaten Baurechts. Zivilprozesse kennen wir nicht nur aus der Anwalts-, sondern auch aus der Richterperspektive.
Wir führen regelmäßig zivilrechtliche Veranstaltungen mit Bezug zum Infrastrukturrecht durch. Beispiele:
Daneben nehmen wir durch Publikationen an der Diskussion in Wissenschaft und Praxis teil. Beispiele:
Vertretung einer Lebensmitteleinzelhandelsgruppe im einstweiligen Verfügungsverfahren über nachvertragliches Wettbewerbsverbot (2015-2016)
Beratung der Stadt Mannheim bei der Erneuerung der Straßenbeleuchtung (seit 2015)
Begleitung der Remstalwerk GmbH & Co. KG bei der Ausgründung einer Netztochter, Übernahme Wasserbetriebsführung, strategische Partnersuche für Gasnetzgesellschaft (seit 2014)
einschließlich Begleitung Konzessionsvergabeverfahren (Strom und Gas), Erwerb der Straßenbeleuchtung für die Stadt Kirchheim unter Teck (2011-2015)
Beratung von 7 Kommunen aus dem Bodenseeraum und 2 Energieversorgungsunternehmen bei der Gründung der Regionalwerk Bodensee GmbH & Co. KG einschließlich Begleitung der Übernahme von Strom- und Gasnetzen (2006-2008, Näheres BWGZ 23/2010 >>)